Satzung der MWG
Die Satzung der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg (MWG)
I. Firma und Sitz der Genossenschaft
§ 1 Firma und Sitz
Die Genossenschaft führt die Firma MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg. Sie hat ihren Sitz in Magdeburg.
II. Gegenstand der Genossenschaft
§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der ausschließlich von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Einlagen angenommen werden und Namensschuldverschreibungen, insbesondere Sparbriefe, ausgegeben werden.
(4) Beteiligungen, Vereinsgründungen, Gründung und der Betrieb von Tochtergesellschaften und die Errichtung von Stiftungen sind zulässig.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27, Buchstabe f), die Voraussetzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes über den Kreis der Mitglieder und deren Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung hinaus gilt nicht für die Teilnahme an der Spareinrichtung.