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Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Betriebskostenabrechnung

Sie haben Fragen zur aktuellen Betriebskostenabrechnung? Hier bekommen Sie Antworten.

 

In welcher Höhe hat die MWG die Betriebskostenvorauszahlung angepasst?

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von einer Vorauszahlungserhöhung von bis zu 85 Prozent für warme Betriebskosten aus und passen die Vorauszahlung entsprechend an. Bei der Neuberechnung wurden alle für 2023 avisierten Preisanpassungen der Wärmeversorger sowie die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gas und Fernwärme berücksichtigt. Bei den kalten Betriebskosten gehen wir aufgrund mindestlohnbedingter Tarifsteigerungen von einer Kostensteigerung von 10% aus.

Im Laufe des Jahres 2023 werden wir die Höhe der monatlichen Vorauszahlungsbeträge aller Mieter noch einmal prüfen und ggf. eine Nachjustierung der Vorauszahlung vornehmen. Sollten Kostenreduzierungen erkennbar sein, werden wir darüber natürlich ebenfalls zeitnah informieren.

Gaspreisbremse: Muss ich im Dezember 2022 aufgrund der geplanten Gaspreisbremse geringere warme Betriebskosten bezahlen oder bekomme ich sogar etwas zurück?

Nein. Der geplante Entlastungsbetrag, der voraussichtlich ein Zwölftel der Jahreskosten beträgt, wird Ihnen, wenn Sie in einem mit Gas beheizten Objekt wohnen, automatisch in der Betriebskostenabrechnung für 2022, die Sie in 2023 erhalten, berücksichtigt.

Was ist ein Heizkostenverteiler mit der Bezeichnung ZU oder RW?

Darunter werden Rohrwärmeeinheiten abgerechnet nach Anwendung der Richtlinien der VDI 2077-Beiblatt Rohrwärmeabgabe. Mit der Anwendung der VDI gibt es eine Möglichkeit, auch die von den ungedämmten Rohrleitungen abgegebene Wärme in der Abrechnung zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der VDI-Anwendung ist in der Heizkostenverordnung geregelt.

Muss ich zahlen, auch wenn ich meine Wohnung länger nicht genutzt habe?

Neben den Betriebskosten, die nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden, fallen auch Betriebskosten an, die nach m²-Wohnfläche oder Anzahl Wohnungen abgerechnet werden. Sie entstehen in jedem Fall, unabhängig, ob die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Die Nachzahlung kann z. B. daraus resultieren, dass das Abrechnungsjahr Kosten enthält, die nicht jährlich entstehen.

Warum muss ich mit der diesjährigen Betriebskostenabrechnung Kosten für die Wartung der Elektroanlage bezahlen?

Weil diese Kosten nicht in jedem Abrechnungsjahr anfallen (turnusmäßig alle 4 Jahre).

Muss ich die Kosten des Wärmemessdienstes/ imviso zusätzlich überweisen?

Nein. Diese Kosten sind bereits in der Betriebskostenabrechnung auf der Seite, in der die Summe Ihrer Gesamtbetriebskosten stehen, enthalten.

Ich entsorge meinen Restmüll nicht in der Müllschleuse. Warum fallen trotzdem Müllkosten für mich an?

Laut Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Magdeburg unterliegen wir der Anschlusspflicht, d.h. der Vermieter hat die Pflicht jedem Wohnobjekt ausreichend Tonnen zur Entsorgung des anfallenden Hausmülls zur Verfügung zu stellen. In der Abfallwirtschaftssatzung ist als Richtwert für den Bedarf bei bewohnten Grundstücken eine Restabfallbehälterkapazität von 20 Litern pro Woche und Bewohner geregelt. Durch die Einführung der Müllschleuse konnten wir diesen Wert auf einen Mindestwert von 10 Liter pro Woche pro Wohnung deutlich reduzieren, d.h. in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen werden grundsätzlich 520 Liter (=Punkte) als Mindestschüttmenge abgerechnet. Zusätzlich entstehen Kosten für den Biomüll, den Betrieb der Müllschleuse und ggf. Kosten für das Abschöpfen von Wertstoffen sowie Kosten für Sonderentleerungen.

Warum weichen die Beträge in den Anlagen „Aufstellung §35a EstG“ und „Ausweis der Betriebskosten“ ab?

Der Ausweis des §35a EstG haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Die im Kalenderjahr unbar gezahlten Rechnungen müssen den Anteil der steuerbegünstigten Kosten ausweisen. Fehlt dieser Ausweis oder ist nicht im vollen Umfang enthalten, so erfolgt kein oder ein geringerer Ausweis des §35a EstG der haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen.

Warum wurde die letzte Vorauszahlungsänderung nicht berücksichtig?

Weil diese Vorauszahlung erst für das nächste Abrechnungsjahr gültig ist.

Meine Nachbarn haben ein Guthaben, warum habe ich eine Nachzahlung?

Dafür gibt es zwei Erklärungen. Entweder Ihre Betriebskosten sind höher als die Ihres Nachbarn. Die Höhe wird maßgeblich durch das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst. Oder Ihr Nachbar hat monatlich einen höheren Vorauszahlungsbetrag gezahlt, z. B. durch eine freiwillige Erhöhung.

Wann wird das Guthaben ausgezahlt?

Wenn Sie nicht mehr Mieter der MWG sind oder Sie inzwischen in einer anderen MWG-Wohnung wohnen, wird das Guthaben in der Regel kurzfristig an den bisherigen Zahler der Gesamtnutzungsgebühr ausgezahlt. Bei MWG-Mietern mit einem bestehenden Vertrag, die eine SEPA-
Einzugsermächtigung erteilt haben, wird das Guthaben automatisch verrechnet.

Wird mein Guthaben mit bestehenden Mietforderungen verrechnet?

Ja. Gemäß §§ 387 ff. BGB verrechnen wir offene Forderungen (z.B. Mietforderungen, Forderungen aus den Geschäftsanteilen, Forderungen aus der Wohnungsabnahme oder Handwerkerrechnungen) mit dem Betriebskostenabrechnungsergebnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskosten.

Wann muss die Nachzahlung bezahlt werden?

Die Fälligkeit des Abrechnungsergebnisses ist im Abrechnungsschreiben angegeben. Bei MWG-Mietern mit einem bestehenden Vertrag, die eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Nachzahlung automatisch berücksichtigt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine rechtzeitige Information an uns erforderlich ist, wenn die Zahlung des Nachzahlungsbetrages als Gesamtbetrag nicht möglich ist.

Ziehen Sie die Nachzahlung ein oder muss ich sie überweisen?

Wenn Sie MWG-Mieter sind und ein SEPA-Mandat vorliegt, müssen Sie nichts tun, da eine automatische Berücksichtigung des Abrechnungsergebnisses zum Stichtag, der im Abrechnungsschreiben genannt ist, erfolgt. Sofern Sie kein MWG-Mieter mehr sind oder Sie als MWG-Mieter die Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung erhalten haben, für die der Mietvertrag beendet ist, müssen Sie den Nachzahlungsbetrag selbst überweisen. Sofern Sie weiterhin MWG-Mieter sind, können Sie sich aber auch mit unserem Team Mietenbuchhaltung in Verbindung setzen und die Überweisung eines Guthabens bzw. die Abbuchung eines Nachzahlungsbetrages unter Verwendung der Bankverbindung für die derzeit genutzte Wohnung klären.

Ich bin verzogen - überweisen Sie das Guthaben auf meine alte Bankverbindung?

Ja, wenn sich diese nicht geändert hat.
Ansonsten müssten Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich mitteilen.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. 

Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung unverzüglich mit. Dies kann schriftlich per Brief oder 
per E-Mail an Mietenbuchhaltung@MWG-Wohnen.de.

Ich möchte keine Änderung der Vorauszahlung. Was kann ich tun?

Sie können uns dieses schriftlich per Brief oder per E-Mail an MWG-Betriebskosten@
MWG-Wohnen.de mitteilen oder Sie nutzen einen unserer Wohnungsmärkte und füllen dort das
entsprechende Formular aus. Falls Sie einen Brief schreiben, können Sie ihn gleich in den Hausmeisterbriefkasten werfen. 

Ich bin Erbe. Was muss ich tun?

Die Auszahlung von Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erfolgt ausschließlich an die rechtmäßigen Erben. Die Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Erbscheins oder notariell eröffneten Testaments. Sie müssen also im Besitz eines solchen Nachweises sein und uns vorlegen.

 

Für weitere Fragen können Sie uns gern direkt kontaktieren:

Montag – Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

 

Team Betriebskosten:

Fragen zur Höhe und Zusammensetzung der abgerechneten Betriebskosten

Telefon: 0391 – 56 98 262
E-Mail: MWG-Betriebskosten@MWG-Wohnen.de

 

Team Mietenbuchhaltung:

Fragen zu den Zahlungsmodalitäten der Betriebskostenabrechnung

Telefon: 0391 – 56 98 123 oder 124
E-Mail: MWG-mbh@MWG-Wohnen.de

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