Sparen

Häufige Fragen zum Sparen bei der MWG-Spareinrichtung (FAQs)

 

1. Wer kann bei der MWG sparen?
Mitglieder der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg und deren Angehörige (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, Verlobte) können genossenschaftlich sparen.

2. Wie sicher sind Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften in Deutschland?
Sehr sicher. In Deutschland musste bislang keine Spareinrichtung Insolvenz anmelden. Die erste genossenschaftliche Spareinrichtung wurde bereits 1885 gegründet.

3. Ist mein Erspartes verloren, wenn die MWG-Spareinrichtung oder die MWG selbst insolvent werden sollten?
Nein. Sollte es wider Erwarten dazu kommen, greift der Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Zusätzlich haftet die MWG mit ihrem gesamten Vermögen.

4. Darf die MWG überhaupt eine Spareinrichtung eröffnen?
Ja. Die Vorstände verfügen über die erforderliche Geschäftsleiterqualifikation. Alle Berater sind ausgebildete Bankkaufleute. Die BaFin hat die Erlaubnis erteilt, und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände prüfen die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig.

5. Welche Sparprodukte gibt es?

  • Festzinssparen – sichere, attraktive Zinsen

  • Treuesparen – steigende Zinsen für langfristiges Sparen

  • Juniorsparen – Vermögensaufbau für Kinder und Jugendliche

  • Sonderprodukte – Neubausparen, Modernisierungssparen mit besonders guten Konditionen

6. Fallen die Zinsen oder steigen sie?
Die Zinsen orientieren sich fair am Kapitalmarkt, bleiben transparent und attraktiv.

7. Wo bzw. wie legt die MWG die Spareinlagen an? Wie riskant ist die Anlagepolitik?
Die MWG investiert überwiegend in den eigenen Immobilienbestand – Neubau, Modernisierung und bestehende Wohnungen. Ein Teil der Mittel bleibt jederzeit verfügbar, um Rückbuchungen auf das Referenzkonto kurzfristig zu bedienen. Es handelt sich um eine sichere, regionale und nachhaltige Anlageform.

8. Können Minderjährige Sparkonten eröffnen?
Ja, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter kann ein Sparkonto für Minderjährige eröffnet werden.

9. Was passiert mit den Spareinlagen im Todesfall ohne Testament oder Verwandte?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Existieren keine Erbberechtigten, tritt der Staat an die Stelle des Erben.

10. Was geschieht bei Verlust des MWG-Sparbuchs?
Melden Sie den Verlust unverzüglich. Das Sparbuch wird gesperrt, und nach einer Kraftloserklärung (ggf. durch das Amtsgericht) kann ein neues Sparbuch ausgestellt werden.

11. Kann jeder Geld abheben, der mein MWG-Sparbuch vorlegt?
Nein. Geld wird nicht abgehoben, sondern auf das hinterlegte Referenzkonto zurückgebucht. Bei unbekannten Personen wird die Legitimation geprüft.

12. Bietet die MWG eine EC-Karte an?
Nein, die MWG-Spareinrichtung bietet ausschließlich Sparkonten, keine Girokonten.

13. Kann ich Einzahlungen online vom Konto meiner Hausbank vornehmen?
Ja, per Überweisung unter Angabe der IBAN des MWG-Sparbuchs.

14. Kann ich Rückbuchungen auf mein Bankkonto per Internet veranlassen?
Ja, über die Zusatzvereinbarung „E-Mail-Sparen“ wird Ihr Girokonto als Empfängerkonto hinterlegt.

15. Gehen Zinsen verloren, wenn ich sie nicht rechtzeitig eintrage?
Nein. Zinsen und Zinseszinseffekt bleiben erhalten, auch wenn die Eintragung verspätet erfolgt.

16. Kann ich meinen Kontostand online einsehen?
Ja. Über das digitale MWG-Kundenportal können alle Informationen zu Sparverträgen abgerufen werden. Zusätzlich stehen unsere Mitarbeiter persönlich für Fragen zur Verfügung.

17. Warum lohnt sich genossenschaftliches Sparen bei der MWG?

  • Attraktive Zinsen für alle Sparprodukte

  • Sicheres Sparen durch reale Immobilienwerte und Mieteinnahmen

  • Regional und nachhaltig – Ihr Geld unterstützt Neubau, Modernisierung und die Region Magdeburg

  • Transparent und verständlich – keine versteckten Kosten, einfache Produkte für jedes Alter

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