Bei Ihrer MWG-Spareinrichtung ist Ihr Geld sicher!
Als Spareinrichtung unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die gesetzlichen Anforderungen an eine Spareinrichtung untersagen das Spekulieren mit Ihren Geldern. Vielmehr nutzen wir Ihre Spareinlagen, um Ihren Wohnraum zu modernisieren, neuen Wohnraum zu schaffen und teure Kredite abzulösen.
Die Sicherung Ihrer Gelder sind folglich die gesamten Immobilienbestände Ihrer MWG. Und da diese Bestände sicher sind und qualitativ immer höherwertiger werden, ist Ihr Geld bei uns in guten Händen!
Die Spareinrichtung der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg ist außerdem Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.
Der Zweck dieser Selbsthilfeeinrichtung liegt in der Sicherung der Einlagen der Kunden. Dafür leisten die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften jährliche Beiträge.
Hier können Sie sich das aktuelle Statut des Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herunterladen.
Die Deutsche Bundesbank vergab der MWG Wohnungsgenossenschaft eG zum wiederholten Mal das uneingeschränkte Testat "notenbankfähig".
Mit der Notenbankfähigkeit erfüllen wir die strengen Bonitätsanforderungen des Eurosystems der Zentralbanken und erhalten von unabhängiger, kompetenter Seite unsere Kreditwürdigkeit bestätigt.
Die Bonitätsanforderungen der Deutschen Bundesbank sind sehr hoch. Bei der Bonitätsbeurteilung werden aussagekräftige Kennzahlen, wie Rentabilität, Innenfinanzierungskraft, Liquidität und Kapitalstruktur der Unternehmen innerhalb der Branche verglichen. Dies unterstreicht nicht zuletzt auch die besondere Sicherheit der Spareinlagen.
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn