Steuerbescheinigung
Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung eine Steuerbescheinigung über die im vergangenen Jahr gutgeschriebenen Kapitalerträge? Gern stellen wir Ihnen diese auf Anfrage aus.
Wofür benötige ich eine Steuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigung dient als Nachweis über Ihre im Kalenderjahr erzielten Zinserträge sowie die darauf abgeführten Steuern. Sie kann für Ihre Einkommensteuererklärung, zur Beantragung einer Steuererstattung oder als Nachweis gegenüber dem Finanzamt benötigt werden. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben und Ihr Freistellungsauftrag ausreicht, benötigen Sie die Bescheinigung in der Regel nicht.
Sie benötigen die Bescheinigung beispielsweise: für Ihre Einkommensteuererklärung, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen möchten, wenn zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten wurde und Sie eine Erstattung beantragen möchten oder als Nachweis Ihrer Zinserträge.
Was behinhaltet die Steuerbescheinigung der MWG Spareinrichtung?
Sie enthält in der Regel: die im Kalenderjahr gutgeschriebenen Zinserträge (inklusive der Dividende der dividendenberechtigten Mitglieder), die darauf abgeführte Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, sowie die Berücksichtigung eines erteilten Freistellungsauftrags.
Wie erhalte ich die Bescheinigung?
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten versenden wir Steuerbescheinigungen ausschließlich auf dem Postweg an die bei uns hinterlegte Anschrift. Ein Versand per E-Mail ist leider nicht möglich.
Für die Anforderung genügt ein kurzer Anruf (0391 5698-333/-444) oder eine E-Mail an kontakt@mwg-sparen.de unter Angabe des Geburtsdatums. Gern können Sie uns auch in der Geschäftstelle im MWG-Forum im Breiten Weg 25 besuchen kommen oder unten stehendes Formular verwenden. Nach Eingang Ihrer Anfrage erstellen wir die Bescheinigung und senden sie Ihnen zeitnah per Post zu. Wir beginnen mit dem Versand je Kalenderjahr ab März des Folgejahres. Anfragen nehmen wir natürlich vorab entgegen.
Unser Hinweis: Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls sich Ihre Anschrift geändert hat, damit Ihre Steuerbescheinigung Sie sicher erreicht. Um Stammdaten, hier ihre Anschrift ändern zu können, benötigen wir eine gültige Legitimation (Personalausweis, Meldebescheinigung).




