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Versicherungsschutz

Versicherungsschutz in der Mietwohnung

Was Sie als Mieter der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG wissen und beachten sollten.

Damit das Haus in dem Sie wohnen auch ausreichend versichert ist, hat die MWG eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese leistet für Schäden am Gebäude Ersatz, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und andere Gefahren verursacht werden. Zum Gebäude zählt die bauliche Substanz als solche sowie alle von der MWG zu Wohnzwecken eingebauten Teile. Ihr „Dach über dem Kopf“ ist also über die Wohngebäudeversicherung der MWG gut abgesichert. Darüber hinaus hat die MWG eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie leistet bei berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter Ersatz.

Die Hausratversicherung

Die Sorge um Ihr Eigentum obliegt Ihnen selbst. Die MWG kann für Schäden in diesem Bereich in aller Regel nicht aufkommen. Ihnen bietet sich Möglichkeit eine Hausratversicherung abzuschließen.
Unter dem Begriff „Hausrat“ wird all Ihr Eigentum in der Wohnung zusammengefasst. Das sind also Ihre Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, Haushalts- und andere Geräte, Gardinen, Bücher usw. Dazu gehören auch das Bargeld und ggf. Wertsachen und Wertpapiere.

Darüber hinaus gehören auch die Sachen zu Ihrem Hausrat, die Sie auf eigene Kosten als Mieter in die Wohnung einbringen und bei späterem Auszug wieder entfernen müssten! Durch den Einbau in das Gebäude werden sie nicht automatisch Gebäudebestandteil! Die Hausratversicherer bieten übrigens oft sehr verschiedene „Versicherungspakete“ an. Neben einem Grundversicherungspaket, in dem Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel,Einbruchdiebstahl/Vandalismus und damit im Zusammenhang stehende Folgekosten versichert sind, werden auch darüber hinausgehende Versicherungslösungen angeboten. Hier sollten Sie Ihre Risikosituation genau prüfen und dann entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie vereinbaren.

In jedem Fall bedenken Sie bei Auswahl und Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes, dass bei Fehlen einer Hausratversicherung oder einer Lücke im vereinbarten Versicherungsschutz nicht die MWG für den ausbleibenden Schadenersatz aufkommen kann.

Die Absicherung dieses Risikos liegt allein in Ihren Händen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie bei Schadenersatzanforderungen, die Andere gegenüber Ihnen geltend machen. Natürlich schützt Sie diese Versicherung nicht nur im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung. Der Versicherungsschutz wird für alle Gefahren des täglichen Lebens – mit Ausnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit – gewährt, also auch als Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr oder als Gast bei Freunden und Verwandten usw.

Damit Sie in solchen Fällen ausreichend abgesichert sind, sollte eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt zu Ihrem Versicherungsschutz gehören. Andernfalls laufen Sie Gefahr mit Ihrem privaten Vermögen für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter aufkommen zu müssen.

Wir hoffen, Ihnen eine kleine Hilfe bei der Auswahl und Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes gegeben zu haben.
Seien Sie vor dem Schaden klug!

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